- Bürgschaftsübernahme
- Bürgschaftsübernahme<-> f sg (FIN) ανάληψη f εγγύησης
Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.
Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.
Bundesbürgschaft — Bürgschaftsübernahme (⇡ Bürgschaft), auch Garantieübernahme (⇡ Bundesgarantie), des Bundes für Darlehen, die für Zwecke von besonderer wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Bedeutung von Banken oder sonstigen Kapitalsammelstellen gegeben werden … Lexikon der Economics
Bürgschaft — I. Charakterisierung:Einseitig verpflichtender ⇡ Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (⇡ Kreditinstitut oder anderer ⇡ Gläubiger) verpflichtet, für die Erfüllung einer (auch künftigen oder bedingten) Verbindlichkeit des… … Lexikon der Economics
Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Form [1] — Form (lat. forma, »Gestalt«), im Gegensatz zur Materie (s.d.), dem Stoffe, die Art und Weise (das Wie), wie die Teile eines Ganzen (dessen Was) zu diesem verbunden sind. Eine solche kann es daher nur bei einem aus Teilen (Einheiten) Bestehenden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Delkredere — Delkredĕre (ital.), Bürgschaftsübernahme in Handelsgeschäften, bes. die übernommene Verbindlichkeit des Kommissionärs, für richtigen Eingang des Kaufpreises für durch ihn verkaufte Waren zu haften (D. stehen); dann die Gebühr für eine solche… … Kleines Konversations-Lexikon
Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… … Deutsch Wikipedia
Kreditsicherung — Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten. Möglichkeiten der K.: (1) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von ⇡ Hypotheken oder ⇡ Grundschulden in das Grundbuch; (2) ⇡… … Lexikon der Economics
Avalkredit — Aval|kre|dit der; s, e <zu ↑Aval> Kreditgewährung durch Bürgschaftsübernahme seitens einer Bank … Das große Fremdwörterbuch
Interzession — In|ter|zes|si|on die; , en <aus lat. intercessio »das Dazwischentreten; Bürgschaft; Einspruch« zu intercessus, Part. Perf. von intercedere, vgl. ↑interzedieren>: 1. das Eintreten für die Schuld eines andern (z. B. Bürgschaftsübernahme). 2.… … Das große Fremdwörterbuch